Beschlüsse der Delegiertenversammlung

SHV Tue, 27.05.08

                       Einführung des FA für Innere und Allgemeinmedizin

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes fordern die Ärztekammern und die Delegierten des Deutschen Ärztetages auf, sich uneingeschränkt für die bundesweite Einführung des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin einzusetzen und die Einführung des Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt abzulehnen.


Verband der Kinder- und Jugendärzte

Die Delegierten wehren sich entschieden gegen die unkollegialen und die hausärztliche Qualifikation in Frage stellenden, diffamierenden Äußerungen des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte.
Die Besuchsfrequenz von Kindern insbesondere bei Allgemeinärzten (ggf. auch bei praktischen Ärzten und hausärztlich tätigen Internisten) als Abrechnungsbetrug und überflüssig darzustellen, entbehrt nicht nur jeder Grundlage, sie muss als Ablenkungsmanöver zur Verschleierung eigener Defizite oder als Ausdruck einer eigenen Identitätsproblematik angesehen werden. Auch vor dem Hintergrund immer wieder entdeckter misshandlungsgeschädigter und unterversorgter Kinder sind ärztliche Hausbesuche zur Beurteilung der Lebensbedingungen unverzichtbar.
Die Sicherstellung der Versorgung der Kinder und Jugendlichen wäre ohne die Fachärzte für Allgemeinmedizin mit ihrer sprichwörtlichen hausärztlichen Qualifikation nicht zu gewährleisten.

Palliativversorgung

Der Hausärzteverband bringt sich aktiv in die Ausgestaltung der neu zu schaffenden Netzwerke im Rahmen der allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (kurz SAPV) gem. § 37b SGB V ein.

Der Deutsche Hausärzteverband setzt sich dafür ein, dass der Hausarzt nach wie vor primärer Ansprechpartner der Palliativpatienten bleibt und für seine Tätigkeit auch angemessen vergütet wird.

Im Rahmen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung erfordert dies besondere vertragliche Regelungen für:


Vertrag Hausarztzentrierte Versorgung

Die Delegiertenversammlung begrüßt den Abschluss eines Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg mit Bereinigung der Gesamtvergütung als Meilenstein auf dem Weg der Hausärzte in die tarifpolitische Unabhängigkeit.
Die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes werden aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Bundesvorstand des Deutschen Hausärzteverbandes und der HÄVG, diesem Weg zu folgen und in ihren Bundesländern alles dafür zu unternehmen, dem Vertragsabschluss in Baden-Württemberg weitere folgen zu lassen. Nur so kann auf Dauer die hausärztliche Versorgung erhalten und verbessert werden.

Kampagne zur Förderung hausarztzentrierten Versorgungsverträge
   
Der Vorstand wird beauftragt in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes, eine Kampagne unter den deutschen Hausärzten durchzuführen mit dem Ziel, die Unterstützung der deutschen Hausärzte für weitere Vertragsabschlüsse zur hausarztzentrierten Versorgung mit Bereinigung auf der Grundlage des Vertrages von Baden-Württemberg zu erreichen bis hin zu einem hohen Grad an Mobilisierung innerhalb der Landesverbände, gleichgelagerte Verträge auf Landesebene zu erreichen und abzuschließen. Nur so ist die hausärztliche Versorgung zu erhalten.


Kennzeichnungsverpflichtung für fachgleiche Gemeinschaftspraxen

Die Kennzeichnungsverpflichtung für fachgleiche Gemeinschaftspraxen wird abgelehnt.


KV Abrechnungs – Änderungspläne


Der Vorstand soll die Einführung einer sinnlosen Dokumentation jeder einzelnen erbrachten Leistung mittels Ziffern als Abrechnungsvoraussetzungen für die Honorarpauschalen des EBM 2008 verhindern. Der Dokumentationswahnsinn bläht die Bürokratie auf und konterkariert Sinn und Wesen einer pauschalen Abrechnung.


Versichertenbeiträge


Der Verband soll dem Gesetzgeber beim Ausverkauf unseres bislang solidarischen Gesundheitswesens an Kapitalgesellschaften durch entsprechende gesetztgeberische Maßnahmen Einhalt gebieten.


Streichung § 95 SGB V

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 95b aus dem SGB V zu streichen. Dieser § verhindert die Teilnahme der Vertragsärzteschaft am Wettbewerb in unserem Gesundheitswesen. Er zwingt die Vertragsärzteschaft, ihre Lesitungen zu allen von den Kassen diktierten Konditionen zu erbringen. Damit konterkariert er die Freiberuflichkeit der Vertragsärzteschaft.


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